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In Zeiten der Corona-Pandemie haben Sicherheit und Gesundheitsschutz oberste Priorität, wenn es um den Schutz von Risikogruppen geht. Im Rahmen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Besuche an unseren Einrichtungen mit Einschränkungen möglich. Bitte berücksichtigen Sie die Regeln und tragen somit dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin einzuschränken und unsere Patienten, Klienten und Mitarbeitenden zu schützen.

Gültig für unsere Einrichtungen der Altenpflege:

Für einen Besuch sind ein negatives Corona-Testergebnis und das Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbarer Standard) Voraussetzung. Geimpften und genesenen Personen (jeweils mit Nachweis) ist der Zugang auch ohne Testung möglich.

Innerhalb bestimmter Zeitfenster können die Einrichtungen den Angehörigen Antigen-Schnelltests ermöglichen. Bitte vereinbaren Sie für eine Testung und für Besuche stets vorab telefonisch Termine.

  • Bei Antigen-Schnelltests muss die Testung tagesaktuell vor dem Besuch vorgenommen worden sein (entweder vor Ort oder mit tagesaktuellem Nachweis).
  • Bei PCR-Tests darf die Testung höchstens 48 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
  • Genesene müssen ein Laborergebnis oder ärztliches Attest vorlegen, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.
  • Geimpfte müssen einen Impfnachweis vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.


Für weitere Details besuchen Sie die FAQ-Seite unter sachsen.de.

Beachten Sie zudem die Aushänge und Regeln vor Ort für kurzfristige, einrichtungsbezogene Änderungen.

 

Gültig für unser Fachkrankenhaus in Zschadraß:

Innerhalb bestimmter Zeitfenster können wir Besuche ermöglichen. Bitte vereinbaren Sie hierfür stets im Vorfeld telefonisch einen Termin. Für einen Besuch sind ein negatives Corona-Testergebnis und das Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbarer Standard) Voraussetzung. Geimpften und genesenen Personen  (jeweils mit Nachweis) ist der Zugang auch ohne Testung möglich.

  • Bei Antigen-Schnelltests muss die Testung tagesaktuell vor dem Besuch vorgenommen worden sein (mit tagesaktuellem Nachweis).
  • Bei PCR-Tests darf die Testung höchstens 48 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein (mit Nachweis).
  • Genesene müssen ein Laborergebnis oder ärztliches Attest vorlegen, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.
  • Geimpfte müssen einen Impfnachweis vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.


Für weitere Details besuchen Sie die FAQ-Seite unter sachsen.de.

Beachten Sie zudem mögliche Aushänge vor Ort am Fachkrankenhaus in Zschadraß.

Gültig für unsere Suchtklinik in Weinböhla:

Besuchsregelungen für die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in der Fachklinik Weinböhla finden Sie an dieser Stelle.

Gültig für das Orthopädische Zentrum Martin-Ulbrich-Haus in Rothenburg:

Besuchsregelungen für die Häuser des Orthopädischen Zentrums Martin-Ulbrich-Haus Rothenburg finden Sie an dieser Stelle.

 

Besuchsregelungen an unseren Einrichtungen